Am 26. Juni 2014 setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) auf Initiative Ecuadors und Südafrikas eine Arbeitsgruppe ein, um ein rechtsverbindliches Instrument zu formulieren, mit dem transnationale Konzerne (TNCs) und andere Wirtschaftsunternehmen für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Vom 6.-10. Juli 2015 tagte die Arbeitsgruppe zum ersten Mal. Ein neues GPF-Briefing berichtet über die zweite Tagung, die vom 24.-28. Oktober 2016 statt fand.
19. Dezember 2016 | Global Policy Forum
“Morality cannot be legislated, but behaviour can be regulated”
Bericht über die zweite Tagung der UN-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines verbindlichen Rechtsinstruments zu Wirtschaft und Menschenrechten, 24.-28. Oktober 2016, Genf
Am 26. Juni 2014 setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) auf Initiative Ecuadors und Südafrikas eine Arbeitsgruppe ein, um ein rechtsverbindliches Instrument zu formulieren, mit dem transnationale Konzerne (TNCs) und andere Wirtschaftsunternehmen für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Vom 6.-10. Juli 2015 tagte die Arbeitsgruppe zum ersten Mal. Die zweite Tagung fand vom 24.-28. Oktober 2016 statt.
Die Diskussionen dieser zweiten Tagung drehten sich nicht mehr um die grundsätzliche Frage, ob ein verbindliches Rechtsinstrument bzw. ein Treaty überhaupt notwendig sei, sondern sie beschäftigten sich vielmehr mit möglichen Elementen eines Treaty.
Themen der zweiten Tagung der UN-Arbeitsgruppe waren unter anderem:
- Die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Unternehmen und die damit einhergehenden rechtlichen Herausforderungen;
- die primären Staatenpflichten, mit besonderem Blick auf rechtswissenschaftliche und praktische Herangehensweisen bzgl. extraterritorialer Pflichten und nationaler Souveränität;
- Pflichten und Verantwortlichkeiten von Unternehmen, insbesondere Beispiele existierender direkter Verpflichtungen im internationalen Recht;
- Ansätze zur Klärung strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung von Unternehmen;
- der Geltungsbereich des zukünftigen Instruments (für TNCs, andere Unternehmen, lokale und staatliche Unternehmen);
- Verstärkung der Zusammenarbeit zur Prävention, Abhilfe, Rechenschaft und Zugang zu Recht auf nationaler und internationaler Ebene;
- die weitere Umsetzung der UN-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs);
- die Komplementarität von Treaty mit den UNGPs;
- die Frage, wie ein Treaty den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverstößen verbessern könnte.
Die ecuadorianische Botschafterin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe schloss die Tagung mit Worten von Martin Luther King Jr.:
„Morality cannot be legislated, but behaviour can be regulated. Judicial decrees may not change the heart, but they can restrain the heartless.”
“Morality cannot be legislated, but behaviour can be regulated”
Bericht über die zweite Tagung der UN-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines verbindlichen Rechtsinstruments zu Wirtschaft und Menschenrechten, 24.-28. Oktober 2016, Genf
Autorin: Karolin Seitz
Herausgegeben von Brot für die Welt, Global Policy Forum, MISEREOR
Aachen/Berlin/Bonn, Dezember 2016
Download des gesamten Briefings hier.