Auf Grundlage intensiver Konsultationen mit Regierungen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hat der ecuadorianische Vorsitzende Emilio Rafael Izquierdo Miño im Juli 2019 einen konsolidierten Entwurf eines UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht („Revised Draft“). Während der fünften Tagung der UN-Arbeitsgruppe vom 14. bis 18. Oktober 2019 in Genf wird dieser die Grundlage für „substantielle Verhandlungen“ sein. Die Treaty Alliance Deutschland bezieht in einem neuen Positionspapier Stellung zum neuen Entwurf.
September 17, 2019 | Global Policy Forum et al.
Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Revised Draft«)
Im Juni 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe das Mandat (Resolution 26/9), ein völkerrechtliches Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler und anderer Unternehmen zu erarbeiten. Hintergrund ist der unzureichende Schutz von Menschenrechten in der globalen Wirtschaft. Auf Grundlage intensiver Konsultationen mit Regierungen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hat der ecuadorianische Vorsitzende Emilio Rafael Izquierdo Miño im Juli 2019 einen konsolidierten Entwurf dieses Abkommens veröffentlicht („Revised Draft“). Während der fünften Tagung der Arbeitsgruppe vom 14. bis 18. Oktober 2019 in Genf wird dieser die Grundlage für „substantielle Verhandlungen“ sein.
Der Revised Draft präzisiert den im Juli 2018 veröffentlichten Entwurf („Zero Draft“) und hat in vielen Punkten an Stringenz und Klarheit gewonnen. Er orientiert sich explizit und konzeptionell eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) und dem Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Er legt einen besonderen Fokus auf einen verbesserten Zugang zu Recht und Abhilfe von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärkt damit die dritte Säule der UNLP. Der Abkommensentwurf kommt den von der Europäischen Union (EU) und der Bundesregierung geäußerten Anliegen weit entgegen. So ist der Geltungsbereich des neuen Vertragsentwurfs nicht mehr auf transnationale Unternehmen oder Geschäfte mit transnationalem Charakter beschränkt. Er enthält auch keine direkten völkerrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die Haftungsregeln im Fall von Menschenrechtsverstößen sind klar umrissen und mit Augenmaß formuliert.
Vor diesem Hintergrund sollten die EU und die Bundesregierung sich fortan aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen um die Inhalte des Abkommens beteiligen. In einem ersten Schritt sollten sie zur anstehenden Verhandlungsrunde der zuständigen UN-Arbeitsgruppe am 14. bis 18. Oktober 2019 schriftlich Stellung zum vorliegenden Vertragsentwurf nehmen. Die Treaty Alliance Deutschland empfiehlt der Bundesregierung und der EU, dabei ihre Kommentare und Verbesserungsvorschläge aufzugreifen.
Zum Download der vollständigen Stellungnahme (pdf, 177 KB).