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Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum "Zero Draft"

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Vom 15. bis 19. Oktober 2018 tagt die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines verbindlichen Abkommens zur Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmen zum vierten Mal im UN-Menschenrechtsrat in Genf. Sie berät über den Entwurf für ein solches Abkommen, den der ecuadorianische Vorsitz im Juli vorgelegt hatte. In ihrer neuen Stellungnahme begrüßt die Treaty Alliance Deutschland, ein Zusammenschluss von zwanzig zivilgesellschaftlichen Organisationen, den "Zero Draft" und empfiehlt gleichzeitig Präzisierungen und Ergänzungen des vorliegenden Entwurfs.







12. Oktober 2018 | Treaty Alliance Deutschland

Stellungnahme zum Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten ("Zero Draft")

Die Treaty Alliance Deutschland, ein Zusammenschluss deutscher Nichtregierungsorganisationen (NRO), begrüßt den Entwurf für ein UN Menschenrechtsabkommen, um die Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen zu regulieren (»Zero Draft«). Der Vorsitz der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe hat damit eine wichtige Grundlage für die Verhandlungen während der bevorstehenden vierten Arbeitstagung vom 15.-19. Oktober 2018 in Genf geschaffen. Der Zero Draft präzisiert die im September 2017 veröffentlichten Elemente für den Entwurf eines völkerrechtlich verbindli­chen Instruments (»Elements«) und hat in vielen Punkten an Konsistenz und Klarheit gewonnen.

Der Entwurf baut auf den internationalen Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf und greift die Grundprinzipien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte wie die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und den Zugang zu Recht für Betroffene auf. In Bezug auf die vorgeschlagenen Staatenpflichten enthält der Zero Draft zahlreiche Vorschläge, die sich auch im Allgemeinen Kommentar Nr. 24 des UN-Sozialausschusses zu Wirt­schaft und Menschenrechten finden. Der Entwurf knüpft auch an nationale Entwicklungen zur menschenrechtli­chen Sorgfaltspflicht in Frankreich und der Schweiz an.

Vor diesem Hintergrund sollten die EU und die Bundesregierung sich fortan aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen um die Inhalte des Abkommens betei­ligen, anstatt den Prozess auf einer formalen Ebene in Frage zu stellen. Mit Blick auf die anstehenden Verhand­lungen der zuständigen UN-Arbeitsgruppe vom 15.-19. Oktober sollten sie außerdem Stellung zum vorliegenden Vertragsentwurf nehmen. Die Treaty Alliance Deutschland empfiehlt der Bundesregierung und der EU, dabei folgende Kommentare und Verbesserungsvorschläge aufzugreifen.

Zum Download der gesamten Stellungnahme hier.

 

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