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Briefing-Paper: Entkräftung von Argumenten gegen einen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechte

TA-D-Briefing-Papier_ZeroDraft_0119_onlineAm 26. Juni 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein rechtsverbindliches Instrument erarbeiten soll, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und anderen Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren („Treaty-Prozess“). Seither haben vier Tagungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Im Juli 2018 wurde von dem ecuadorianischen Vorsitz ein erster Abkommensentwurf (Zero Draft) vorgelegt, der bei der vierten Tagung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2018 diskutiert wurde. Bis Ende Februar 2019 kann dieser Entwurf von den Staaten kommentiert werden. Ein neues Briefing-Papier der Treaty Alliance Deutschland diskutiert in politischen Diskussionen vorgebrachte Gegenargumente zum gesamten Prozess oder zu Inhalten des Zero Draft und formuliert Lösungsvorschläge.




February 7, 2019 | GPF

Briefing-Papier zum Zero Draft

Am 26. Juni 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Einsetzung einer Arbeitsgruppe (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, OEIGWG) beschlossen, die ein rechtsverbindliches Instrument erarbeiten soll, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und anderen Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren („Treaty-Prozess“). Seither haben vier Tagungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Im Juli 2018 wurde von dem ecuadorianischen Vorsitz ein erster Abkommensentwurf (Zero Draft) vorgelegt, der bei der vierten Tagung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2018 diskutiert wurde. Bis Ende Februar 2019 kann dieser Entwurf von den Staaten kommentiert werden.

Das vorliegende Briefing-Papier diskutiert in politischen Diskussionen vorgebrachte Gegenargumente zum gesamten Prozess oder zu Inhalten des Zero Draft und formuliert Lösungsvorschläge. Das Briefing geht auf die folgenden Argumente ein:

1. Argument zur Bedeutung einer internationalen Regelung im Allgemeinen:
„Die meisten Menschenrechtsverstöße resultieren nicht aus dem Fehlen internationaler Regeln und Verpflichtungen, sondern aus dem Versagen, auf nationaler Ebene die bestehenden umzusetzen.“

2. Argument zum Anwendungsbereich (in Bezug auf Art. 3.1 i.V.m. Art. 4.2 Zero Draft):
„Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des vorgesehenen Abkommens auf transnationale Wirtschaftsaktivitäten würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Stattdessen muss das Abkommen für alle Unternehmen gelten.“

3. Argument zur Berücksichtigung der UN-Leitprinzipien (in Bezug auf Art. 9 Zero Draft):
„Der Zero Draft berücksichtigt die UNGPs nicht. Der Verhandlungsprozess untergräbt den erzeugten Konsens der UNGPs und effektive kurzfristige Maßnahmen (u.a. NAPs) zur Anhebung von Menschenrechtsstandards für die Wirtschaft.“

4. Argument zur Haftbarkeit (in Bezug auf Art. 10 Zero Draft):
„Ein UN-Abkommen würde Unternehmen einem unberechenbaren Haftungsrisiko aussetzen.“

5. Argument zum Verhältnis von Menschenrechten und Handels- und Investitionsschutzabkommen (in Bezug auf Art. 13 Zero Draft):
„Eine Vorrangstellung menschenrechtlicher Pflichten vor den Verpflichtungen aus Handels- und Investitionsschutzabkommen ist nicht möglich.“


 

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