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Bundesentwicklungsministerium schlägt Gesetz zur Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten vor

gpf_logo_4cLaut Medien, hat das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) einen Entwurf für ein sogenanntes  Wertschöpfungskettengesetzes erarbeitet. Der Entwurf enthält ein neues Gesetz, das menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für große Unternehmen festschreibt, so die Tageszeitung taz. Bislang setzte die Bundesregierung auf freiwillige Maßnahmen, so auch in dem Ende 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Aktuell ist Ernst & Young damit beauftragt, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen in Deutschland zu überprüfen. Sollte sich bis 2020 weniger als die Hälfte großer Unternehmen zu den Menschenrechten bekennen, will die Bundesregierung gesetzlich tätig werden, so die bisherigen Pläne. Mit dem vom BMZ erarbeiteten Gesetzentwurf wird dieses Vorhaben konkretisiert. Ein solches Gesetz sollte jedoch nicht nur Sorgfaltspflichten und die entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten festschreiben, sondern auch den Zugang zur deutschen Justiz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland verbessern.





February 10, 2019 | GPF

Bundesentwicklungsministerium schlägt Gesetz zur Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten vor

Laut Medien, hat das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) einen Entwurf für ein sogenanntes  Wertschöpfungskettengesetzes erarbeitet. Der Entwurf enthält ein neues Gesetz, das menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für große Unternehmen festschreibt, so die Tageszeitung taz.

Bislang setzte die Bundesregierung auf freiwillige Maßnahmen, so auch in dem Ende 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Aktuell ist Ernst & Young damit beauftragt, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen in Deutschland zu überprüfen. Sollte sich bis 2020 weniger als die Hälfte großer Unternehmen zu den Menschenrechten bekennen, will die Bundesregierung gesetzlich tätig werden, so die bisherigen Pläne.

Mit dem vom BMZ erarbeiteten Gesetzentwurf wird dieses Vorhaben konkretisiert. Ein solches Gesetz sollte jedoch nicht nur Sorgfaltspflichten und die entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten festschreiben, sondern auch den Zugang zur deutschen Justiz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland verbessern.

 

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